Hochzeit
Sie stehen vor einem großen und gewichtigen Schritt. Sie wollen heiraten und kirchlich getraut werden. Zu beidem beglückwünschen wir Sie herzlich. Sie suchen Informationen zum Thema Trauung und haben noch Fragen. Dann sind Sie hier richtig. Im folgenden haben wir versucht, häufig gestellte Fragen (FAQs) zu beantworten.
Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung, in der die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Gebot und Verheißung gestellt wird. Deshalb beginnen Christen ihren Ehestand mit der kirchlichen Trauung. Dabei bringen die Eheleute zum Ausdruck, dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Die Gemeinde erbittet für die Eheleute Gottes Beistand und Segen.
Vor der Trauung führt die Pfarrerin oder der Pfarrer mit den Eheleuten ein Traugespräch, dessen wesentlicher Inhalt die Aussagen des christlichen Glaubens zur Ehe sind. Auch Inhalt und Ablauf des Traugottesdienstes kommen dabei zur Sprache.
Eine Trauung wird nur gehalten, nachdem die Eheschließung nachgewiesen worden ist. Voraussetzung der Trauung ist, dass die Eheleute einer christlichen Kirche angehören und entweder die Ehefrau oder der Ehemann Mitglied einer evangelischen Kirche ist.
Gehört die Ehefrau oder der Ehemann der katholischen Kirche an, kann der Traugottesdienst entweder nach dem evangelischen oder nach dem katholischen Trauritus unter Beteiligung der zur Trauung Berechtigten beider Kirchen erfolgen.
Gehört die Ehefrau oder der Ehemann keiner christlichen Kirche an, kann nach einer eigenen liturgischen Ordnung ein Gottesdienst zur Eheschließung gefeiert werden, wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des evanglischen Ehepartners entspricht, der andere Ehepartner zustimmt und sich bereiterklärt, das christliche Verständnis der Ehe zu achten.
Die Trauung kann abgelehnt werden, wenn Anzeichen dafür vorhanden sind, dass das Trauversprechen kein ernstes Anliegen vor Gott ist. Die Trauung soll abgelehnt werden, wenn die Ehefrau oder der Ehemann den christlichen Glauben offenkundig leugnet oder verächtlich macht.
Die Trauung oder einen Gottesdienst zur Eheschließung hält die Pfarrerin oder der Pfarrer der Pfarrgemeinde, zu der die Ehefrau oder der Ehemann gehört oder nach der Eheschließung gehören wird. Soll die Trauung oder ein Gottesdienst zur Eheschließung von einer anderen Pfarrerin oder einem anderen Pfarrer gehalten werden, ist ein Abmeldeschein (Dimissoriale) des zuständigen Pfarramts erforderlich.
So genannte ökumenische Trauungen sind sicher immer dann eine gute Möglichkeit, wenn konfessionsverschiedene Brautpaare, die beide auch eine gewisse Bindung zu ihrer jeweiligen Kirche haben, vor den "Traualtar" treten wollen. Trotzdem sollten Sie sich aber darüber im Klaren sein, dass es eine ökumenische Trauung im strengen Sinne noch nicht gibt. Was so genannt wird, ist kirchenrechtlich gesehen eine gemeinsame Trauung, wobei sich das Trauverständnis danach richtet, in welcher Kirche die Trauung stattfindet.
Das heißt konkret, es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten: Eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen und eine katholische Trauung unter Mitwirkung eines/einer evangelischen Pfarrers/Pfarrerin.
Sie müssen sich also zunächst für eine dieser beiden Möglichkeiten entscheiden. Aber Sie können sich dabei natürlich von Ihren jeweiligen Pfarrämtern Rat, Information und Hilfe holen.
Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin!
Sie sollten sich ohnehin mit beiden Seiten rechtzeitig in Verbindung setzen, damit es keine Terminkollisionen gibt.
Sollten Sie sich für eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen entscheiden, dann ist es für den katholischen Teil wichtig, bei dem zuständigen katholischen Pfarramt die sogenannte "Dispens von der Form", das heißt die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche, zu beantragen.
Die Dispenz wird vom Bischof erteilt. Nur dann wird die Trauung auch katholischerseits anerkannt.
Der evangelische Partner soll über das katholische Eheverständnis und über die Verpflichtungen des katholischen Partners unterrichtet sein. Es ist deshalb erwünscht, dass er/sie zum Traugespräch mit dem katholischen Pfarrer bereit ist. Er/sie selbst muss dabei selbst kein Versprechen abgeben.
Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem/der evangelischen Pfarrer/in gemeinsam gehalten werden. Der Traugottesdienst findet dann nach der in der jeweiligen Kirche gültigen Ordnung statt.
Beiden Konfessionen gemeinsam ist gewiss die Überzeugung, dass die Ehe als eine dem Willen Gottes entsprechende Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau verstanden wird. Nach christlichem Glauben haben gegenseitige Zuwendung, Achtung und Treue, die Überwindung von Spannungen und die Vergebung von Schuld ihre tiefste Wurzel in der Liebe Gottes. Beide Kirchen gehen auch davon aus, dass die Ehe auf Lebensdauer geschlossen wird. Die evangelische Kirche erkennt die Willenserklärung der Brautleute vor dem Standesamt als Eheschließung an. Sie ist der Auffassung, dass sie im Eherecht so lange von sich aus nichts zu ordnen hat, als der Staat den wesentlichen Gehalt der Ehe anerkennt und schützt.
Das bedeutet, dass die evangelische Trauung ein Gottesdienst mit Predigt, Bekenntnis, Gebet und Segen ist, aber keine Eheschließung! Die Eheleute stellen ihre Ehe unter Gottes Wort und bekunden öffentlich, dass sie ihr gemeinsames Leben als Glieder der christlichen Gemeinde verantwortlich führen wollen.
Die katholische Kirche setzt in Deutschland den Gang zum Standesamt voraus. Die kirchlich gültige Eheschließung eines Katholiken ist jedoch die kirchliche Trauung; die katholische Kirche versteht nämlich - im Unterschied zur evangelischen Kirche - die Ehe unter Christen als Sakrament.
Die katholische Trauung ist also eine Eheschließung, bei der die Brautleute vor dem Pfarrer und zwei Zeugen ihren Ehewillen erklären.
Eine evangelische Trauung ist in diesem Fall weder selbstverständlich noch von vornherein ausgeschlossen.
Auch wenn dies in der Öffentlichkeit häufig anders dargestellt wird, so geht auch das evangelische Trauverständnis davon aus, dass die Ehe auf Dauer angelegt ist. Die Erfahrung zeigt, dass neuerliche Ehen daran scheitern können, dass die Gründe, die zum Scheitern der ersten Ehe führten, nicht bearbeitet worden sind. "Im Blick darauf, dass keine Scheidung ohne menschliches Versagen geschehen kann, wird eine neue Trauung nur zu verantworten sein, wenn ... der neue Anfang in ernster Besinnung und Umkehr gesucht wird. Zu solcher Besinnung wird es auch gehören, dass ein zeitlicher Abstand zwischen der früheren und einer neuen Ehe gewahrt bleibt."
Wie der Name schon sagt, sind die Trauzeugen dazu da, den Vollzug der Trauung, genauer gesagt den Abschluss des Ehevertrages zu bezeugen. Da dies seit der Bismarck’schen Personenstandsreform im 19. Jahrhundert auf den staatlichen Standesämtern geschieht, haben die Trauzeugen dort ihre Funktion.
Da die evangelische Kirche diese staatliche Eheschließung grundsätzlich anerkennt und in ihrem Traugottesdienst - im Gegensatz zur katholischen Kirche - keine eigene Eheschließung vollzieht, haben die Trauzeugen im Rahmen eines evangelischen Traugottesdienstes keine offizielle Funktion. Sie sind aber immer herzlich eingeladen, am Traugottesdienst mitzuwirken, z.B. indem sie eine Lesung übernehmen oder sich am Fürbittgebet beteiligen und so ihre Verbundenheit mit dem Brautpaar zum Ausdruck bringen.
Antoine de Saint-Exupéry schreibt in seinem bekannten Buch "Der kleine Prinz": "Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar."
Das trifft gerade auch auf einen Gottesdienst zu, egal ob es nun ein Tauf-, ein Konfirmations- oder ein Traugottesdienst ist. Das Wesentliche - den Zuspruch Gottes - kann auch die beste Kamera nicht einfangen, aber sie kann unser Herz daran hindern, es wahrzunehmen. Sie kann uns, die wir die Kamera in Händen halten, und uns, die wir die Kamera auf sich gerichtet sehen oder spüren, hindern, am Gottesdienst wirklich teilzunehmen, und sie raubt damit dem Gottesdienst etwas Wesentliches. Sie lenkt unsere Aufmerksamkeit auf etwas, was nicht wirklich zum Gottesdienst dazugehört, macht aus denjenigen, die sie bedienen, Beobachter anstatt Teilnehmer, und aus denen, auf die sie gerichtet ist, Beobachtete, anstatt Betroffene.
Besprechen Sie Ihren Wunsch nach Fotografieren im Vorfeld mit Ihrem Pfarrer, Ihrer Pfarrerin.
Weitere Informationen zur Trauung und eine Sammlung von Trausprüchen finden Sie unter www.trauspruch.de.
Umfassende Informationen und spannende Geschichten rund um die kirchliche Trauung finden Sie auch auf der Website www.heiraten-in-der-kirche.de.
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