Ab Sonntag, 3. April 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Auch wenn es inzwischen keine offiziellen Vorgaben mehr über Sicherheitsvorkehrungen in Gottesdiensten gibt, bitten wir die Menschen, die unsere Gottesdienste besuchen, vorsichtig zu bleiben. Weiterhin wird nur die Hälfte der Bänke für BesucherInnen zur Verfügung stehen und wir bitten darum, Abstände einzuhalten. Ob sie im Gottesdienst Masken tragen möchten, überlassen wir den einzelnen Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesuchern.
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